7 Schritte zum Logo

1. Wer kann prüfen und wann wird geprüft?

Die Kontrolle kann im Rahmen der EG-Öko-VO- und/oder Verbandskontrolle erfolgen. Durchgeführt werden kann sie von einem anerkannten Prüfinstitut, das vom Unternehmen beauftragt wurde.

2. Aufgabe des Unternehmens

Das Unternehmen wendet sich an den Verein "Bestes Bio Fair - für alle" und bekundet sein Interesse.

3. Aufgabe des Vereins

Der Verein nimmt mit dem Prüfinstitut des Unternehmens Kontakt auf und schickt den Prüfbogen an das Unternehmen und das Prüfinstitut.

4. Aufgabe des Unternehmens

Das Unternehmen bereitet sich anhand des Prüfbogens und der Richtlinien auf die Kontrolle vor.

5. Aufgabe des Prüfinstituts

Das Prüfinstitut nimmt die Kontrolle anhand des Prüfbogens vor (siehe Pkt. 1.) und schickt den ausgefüllten Bogen an die ABCERT.

6. Aufgabe von ABCERT

ABCERT wertet den Prüfbogen aus und schickt die Auswertung an den Verein.

7. Aufgabe des Vereins

Der Verein verschickt ein Auswertungsschreiben sowie das Zertifikat an die Unternehmen. Nun kann das Unternehmen das Logo entsprechend der Gestaltungsrichtlinien des Vereins nutzen.

Falls Unternehmen nicht verpackte Ware verkaufen, d.h. kein Logo auf der Verpackung sein kann, werden auf Wunsch zusätzlich ein oder mehrere Zertifikate versendet, die der Unternehmer dem Fachhandel zur Verfügung stellen kann. Aus ihnen wird ersichtlich, dass die Produkte vom Unternehmer "xy" nach den Kriterien des Vereins zertifiziert sind. Das Zertifikat wird so gestaltet, dass es für Kunden ansprechend ist.

Falls die ABCERT bei der Betriebskontrolle auf eine Situation trifft, die nicht durch die Richtlinien klar geregelt ist, entscheidet die Qualitätskommission des Vereins, wie damit weiter zu verfahren ist.

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