Die Arbeit des Vereins "Bestes Bio - Fair für alle" basiert auf einem umfassenden Verständnis von Fairness. Fairness umfasst: faire Preise für Lebensmittel, Transparenz, Qualität, Regionalität und Nachhaltigkeit. Der Verein will dazu beitragen, diese originären Werte, mit denen die Biobewegung groß geworden ist, der Gesellschaft zu vermitteln.
Für die oben genannten Prinzipien wurde ein Prüfkonzept entwickelt, das von einer unabhängigen Kontrollstelle z.B. im Rahmen der EG-Öko-Kontrolle oder der Verbandskontrolle mit geprüft werden kann. Diese Zertifizierung ist Voraussetzung für die Nutzung des Logos "Bestes Bio - Fair für alle".
Mit der Arbeit des Vereins und dem Prüfkonzept sollen neue gesellschaftliche Standards gesetzt werden. Daher werden die Kriterien regelmäßig überprüft, um sie im Sinne der oben genannten Grundsätze weiter zu verbessern.
Die Anforderungen an die Herstellung der Bio-Lebensmittel und ihre Verarbeitung gehen über die Grundlagen der EG Öko-VO 2092/91 hinaus und entsprechen den Richtlinien der anerkannten Bio-Anbauverbände. Das Unternehmen muss mindestens 50% Verbandsware beziehen.
Der Bezug der Rohstoffe erfolgt regional, soweit die Rohstoffe in ausreichender Menge und Qualität vorhanden sind. Mindestens 60% der Rohstoffe müssen aus der Region Deutschland, bzw. in Grenzgebieten aus einem Umkreis von 200 km kommen.
Produkte mit dem Logo "Bestes Bio - Fair für alle" werden nur im qualitätsorientierten Handel verkauft. Darunter sind Naturkostfachgeschäfte, Bio-Supermärkte, Direktvermarkter oder der konventionelle Lebensmitteleinzelhandel mit Qualitätsausrichtung zu verstehen.
Wenn eine Firma zertifiziert ist, darf sie unter ihrer Firmenmarke keine Produkte im Discounter verkaufen.
In Ausnahmefällen (z.B. bei Ernteausfällen oder bei Verlust eines Großkunden) kann die Qualitätskommission auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Die Unternehmen fördern die berufliche und persönliche Qualifikation der Mitarbeiter. Sie bieten Ausbildungsmöglichkeiten wie z.B. Lehrstellen und/oder Plätze für Praktikanten, Trainees an.
Die Unternehmen zahlen ihrem Stammpersonal einen bestimmten Mindestlohn.
Der Verein veröffentlicht das gesellschaftliche Engagement / die Aktionen von Unternehmen wie z.B. Aktionen gegen Gentechnik, die Teilnahme an Diskussionsveranstaltungen usw. Damit sollen Anregungen für andere Unternehmen gegeben werden.
Die Unternehmen betreiben in ihren Betrieben und in der Produktion einen aktiven Umweltschutz. Sie nutzen z.B. Erneuerbare Energien und achten bei Anschaffungen, Bau- und Umbaumaßnahmen auf Energieeffizienz. Ebenso werden Umweltschutzaspekte beim Bezug bzw. der Entsorgung von Verpackungsmaterialien berücksichtigt.
Im gegenseitigen Einvernehmen legen Erzeuger und Verarbeiter den Preis für die Rohware fest.
Für die Preisbestimmung gibt es zwei begrenzende Faktoren. Nach unten wird die Grenze an dem Anspruch ausgerichtet, den Fortbestand der bäuerlichen, ökologischen Landwirtschaft zu sichern.
Die Preisobergrenze wird bestimmt durch die Existenzsicherung der Verarbeitungsbetriebe und der dort angesiedelten Arbeitsplätze. Als Richtschnur wird angestrebt, dass die Preise im oberen Drittel der marktüblichen Durchschnittspreise liegen.
Die Unternehmen beziehen internationale Rohware, soweit möglich, aus zertifiziertem, fairen Handel.
Das Logo ist entsprechend der Gestaltungsrichtlinien des Vereins zu verwenden.
Die Unternehmen werden im Rahmen der jährlichen Öko- bzw. Verbandskontrolle durch eine anerkannte Kontrollstelle zertifiziert.
Angestrebt wird eine Betriebszertifizierung. Wenn ein Betrieb nicht alle Kriterien, die unter Pkt. 2 bis 6 genannt sind, erfüllen kann, da einzelne Produkte nicht den Kriterien entsprechen (z.B. Orangensaft), kann auch eine Produktprüfung vorgenommen werden.
Das Logo kann dann nur für diese geprüften Produkte genutzt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Betrieb in seiner Gesamtheit die Kriterien erfüllt. Damit soll sichergestellt werden, dass keine Unternehmen mit dem Label "Bestes Bio - Fair für alle" oder der Vereinsmitgliedschaft werben können, aber nur ein Produkt den Richtlinien des Vereins entspricht.
Die Qualitätskommission des Vereins erteilt die Nutzungsgenehmigung für das Logo "Bestes Bio - Fair für alle".
Die Qualitätskommission vergibt das Label. Sie entscheidet darüber hinaus auch über Ausnahmegenehmigungen oder strittige Fälle, die bei der Kontrolle aufgefallen sind.
Die Richtlinien und das Prüfkonzept sind eine Weiterentwicklung eines Hintergrundpapieres, das Basis für die Vereinsgründung war.